Lisa Hübotter vom Umweltamt Bremen gibt Tipps, wie man einen Kleingarten bewirtschaftet

Shownotes

Bremens grüne Lunge liegt im Westen: Auf Rad- und Wanderwegen geht es am Waller Feldmarksee entlang, am Maschinenfleet oder der Metalhenge auf der Mülldeponie, vorbei an artenreichen Streuobstwiesen und wer kurz anhalten will, kann einen Blick in einen der über 4.000 Kleingärten werfen. Der Grüne Bremer Westen will entdeckt werden. Das Naherholungsgebiet Grüner Bremer Westen, das von den Stadtteilen Findorff, Walle, Gröpelingen, Oslebshausen und dem Blockland umrahmt ist, wird seit 2017 aus seinem Dornröschenschlaf geholt, wie Lisa Hübotter vom Umweltamt erklärt. Dornröschenschlaf, weil das 480 Hektar große Gebiet an einigen Stellen brach lag.

Hübotter arbeitet im Fachbereich Umwelt der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und betreut das Projekt von Beginn an. In der neunten Podcast-Folge der Gartenhelden erklärt Lisa Hübotter, was man im Naherholungsgebiet alles entdecken kann und warum Kleingärten vom Gemeinschaftsgefühl leben.

Hier geht es zur Checkliste zur Bewirtschaftung von Kleingärten.

Hier findet Ihr weitere Informationen zum Grünen Bremer Westen.

Das ist in einem Kleingarten erlaubt:

  • das Errichten einer kleinen Gartenlaube, je nach Gartenordnung gibt es Einschränkungen bei der Größe (z.B. maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz)
  • der Kleingarten darf für Erholung, Entspannung und Freizeitaktivitäten wie Grillen genutzt werden
  • das Anlegen eines Komposthaufens wird oft empfohlen
  • auch das Anlegen eines Gartenteiches ist meist erlaubt, aber es kommt auf die Größe an
  • Gartenmöbel und Sonnenschirme dürfen in der Regel aufgestellt werden

Das ist in einem Kleingarten verboten:

  • dauerhaftes Wohnen in der Gartenlaube oder im Gartenhaus
  • die Haltung von Nutztieren wie Hühnern, Schweinen oder anderen größeren Tieren ist meistens untersagt, einige Vereine erlauben aber kleinere Tiere wie Kaninchen oder Hühner
  • der Bau von festen, großen Gebäuden, Swimmingpools oder das Errichten von Zäunen rund um das Grundstück, auch das Aufstellen von Wohnwagen
  • starke chemische Pflanzenschutzmittel und Düngemittel
  • Lärmbelästigung wie wie laute Musik, Maschinen oder andere störende Aktivitäten
  • der Garten darf nicht verwahrlosen Es ist ratsam, sich direkt beim zuständigen Kleingartenverein oder bei der Stadtverwaltung zu informieren, um die genauen Regeln für deinen Kleingarten zu erfahren.

Ihr habt eine Frage zum Gärtnern oder eine Themenanregung, die die Gartenhelden in ihr Programm aufnehmen sollen? Dann wendet Euch direkt an den Host: Manuela Kanies freut sich über Feedback und Ideen per Mail an manuela.kanies@weser-kurier.de. Wenn Ihr auf Instagram aktiv seid, schaut gerne in ihren Kanal rein oder schreibt ihr dort eine Nachricht: @gartenhelden_pod.

Alle Folgen des Podcasts und begleitende Texte von Manuela Kanies findet Ihr hier beim WESER-KURIER auf der Themenseite der Gartenhelden. Dort findet Ihr auch einen begleitenden Artikel zum Gärtnern auf dem Balkon.

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